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🕑 9 Min. Lesezeit  ·  Von Tobias Dziuba  ·  Aktualisiert am 17. Oktober 2026
Kurz zusammengefasst

Seit dem 27. September 2026 gilt die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, die Amazon ECGT nennt, in allen EU-Stores. Allgemeine Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „umweltschonend“ ohne messbaren Beleg sind verboten, ebenso „klimaneutral“, wenn es nur auf CO2-Ausgleich beruht. Nicht konforme Produkte erscheinen im Dashboard Verkäuferleistung und können deaktiviert werden. Bei unseren Kunden ist bis Mitte Oktober noch nichts markiert worden.

Tobias Dziuba, Gründer AdsMasters

✓ ExpertengeprüftTobias DziubaGründer & Geschäftsführer der AdsMasters GmbH. Betreut mit seinem Team Amazon-Accounts wie Red Bull, Clementoni und Rotkäppchen-Mumm mit über 150 Millionen Euro Jahresumsatz auf Amazon.Zum Profil →

„Nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“: Solche Begriffe standen jahrelang in Tausenden Amazon-Listings, oft ohne dass jemand genau sagen konnte, was damit gemeint ist. Damit ist Schluss. Seit dem 27. September 2026 gilt die EmpCo-Richtlinie, die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Amazon nennt sie ECGT und setzt sie in allen EU-Stores durch.

Ich zeige dir in diesem Beitrag, welche Aussagen jetzt verboten sind, wie du deine Listings prüfst und was wir bei unseren Kunden seit dem Stichtag sehen.

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Gemeint ist die Richtlinie (EU) 2024/825. Sie ergänzt das europäische Verbraucherrecht um Regeln gegen Greenwashing. In Deutschland wurde sie über eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt, die neuen Regeln gelten seit dem 27. September 2026.

Amazon verwendet in Seller Central die englische Abkürzung ECGT. EmpCo und ECGT meinen also dieselbe Richtlinie.

Nicht verwechseln solltest du sie mit der Green-Claims-Richtlinie. Das war ein eigener Vorschlag der EU-Kommission, der genauer regeln sollte, wie Umweltaussagen belegt und geprüft werden. Die Kommission hat im Juni 2025 angekündigt, diesen Vorschlag zurückzuziehen. Für Amazon-Seller ist deshalb die EmpCo-Richtlinie entscheidend.

Die neuen Verbote im Überblick

Die EmpCo-Richtlinie erweitert die sogenannte schwarze Liste des Wettbewerbsrechts. In Deutschland steht sie im Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG. Alles, was auf dieser Liste steht, ist immer verboten. Es kommt also nicht darauf an, ob ein Kunde im Einzelfall tatsächlich getäuscht wurde. Für Amazon-Seller sind vor allem diese neuen Punkte wichtig:

Verbot laut EmpCoBeispiel aus einem Amazon-Listing
Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder nicht staatlich festgelegt sindselbst gestaltetes „Eco Choice“-Badge auf dem Produktbild
Allgemeine Umweltaussagen ohne nachweisbare, anerkannte hervorragende Umweltleistung„umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“ im Titel oder in den Bullet Points
Umweltaussagen über das ganze Produkt, die nur für einen Teil stimmen„aus recyceltem Material“, wenn nur die Verpackung recycelt ist
Klimaneutral, CO2-reduziert oder klimapositiv durch Kompensation„klimaneutraler Versand“ auf Basis gekaufter CO2-Zertifikate
Gesetzliche Pflichten als besonderen Vorteil darstellen„mit CE-Kennzeichnung“ als Kaufargument bei Produkten, für die CE ohnehin Pflicht ist
Falsche Angaben zur Haltbarkeit„hält 10 Jahre“, ohne dass das unter normaler Nutzung stimmt
Ware als reparierbar darstellen, obwohl sie es nicht ist„einfach selbst reparieren“ bei verklebtem Gehäuse ohne Ersatzteile
Kunden dazu bringen, Verbrauchsteile früher als nötig zu ersetzen„Filter alle zwei Wochen wechseln“, obwohl er technisch länger hält

Dazu kommen Regeln für Produkte mit Software, etwa zu Updates, die die Funktion verschlechtern. Den vollständigen Text findest du in der Richtlinie (EU) 2024/825 auf EUR-Lex.

Was hat sich geändert?

Amazon hat die Änderung in den Seller-News angekündigt. Die Richtlinie gilt seit dem 27. September 2026 für alle Produkte, die in den EU-Stores verkauft werden. Sie soll Kunden vor irreführendem Umwelt-Marketing schützen.

Amazon Seller News zur EU-Richtlinie ECGT und Umweltaussagen

Amazons Ankündigung in den Seller-News vom 29. Juni 2026 (Screenshot: Seller Central)

Konkret verboten sind allgemeine Umweltaussagen, hinter denen kein spezifischer, messbarer oder überprüfbarer Umweltvorteil steht. Amazon nennt als Beispiele:

  • „umweltschonend“
  • „grün“
  • „nachhaltig“
  • „kohlenneutral“ bzw. „klimaneutral“, wenn diese Aussage nur auf CO2-Ausgleich beruht

Erlaubt bleiben Aussagen, die du belegen kannst und die sich auf eine konkrete Eigenschaft beziehen. Amazon hat angekündigt, in den kommenden Monaten eine Anleitung zu veröffentlichen, wie solche Belege eingereicht werden, zum Beispiel für Langlebigkeit, Energieeffizienz oder Wiederverwertbarkeit.

Beispiele: Was jetzt verboten ist und wie es besser geht

Die folgenden Beispiele zeigen typische Formulierungen aus Amazon-Listings. Die Alternativen funktionieren nur, wenn du die Aussage wirklich belegen kannst.

RiskantProblemBesser, wenn belegbar
„Nachhaltige Trinkflasche“allgemeine Umweltaussage ohne konkreten Vorteil„Flasche aus 70 % recyceltem Kunststoff“
„Umweltfreundliche Verpackung“allgemeine Umweltaussage„Verpackung aus 100 % Altpapier“
„Klimaneutrales Produkt“beruht meist nur auf CO2-Ausgleichstreichen oder konkrete Einsparung beim Produkt selbst nennen
„Grün“, „öko“, „umweltschonend“allgemeine Umweltaussagedie konkrete Eigenschaft nennen, etwa Material oder Energieverbrauch
Eigenes Nachhaltigkeitssiegel auf dem ProduktbildSiegel sind nur noch erlaubt, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgelegt sindanerkanntes Siegel verwenden oder das Siegel entfernen

Wie war es vorher?

Bisher wurden Umweltbegriffe auf Amazon kaum geprüft. Gegen irreführende Werbung konnte man zwar auch früher schon über das Wettbewerbsrecht vorgehen, aber im Alltag hat Amazon solche Begriffe in Titeln, Bullet Points und A+ Content durchgehen lassen. Viele Seller haben sie ganz selbstverständlich eingesetzt, weil sie gut klingen und weil Kunden gezielt nach „nachhaltig“ oder „plastikfrei“ suchen.

Bis 26. September 2026Seit 27. September 2026
Allgemeine Umweltbegriffein der Praxis geduldetverboten ohne messbaren Beleg
„Klimaneutral“ durch Kompensationweit verbreitetverboten, wenn nur CO2-Ausgleich dahintersteht
Kontrolle durch AmazonkaumAnzeige im Dashboard Verkäuferleistung, Deaktivierung möglich
Belegenicht gefordertEinreichung geplant, Anleitung von Amazon angekündigt

Was bedeutet das für Seller?

Du hast zwei Risiken. Das erste kommt von Amazon: Nicht konforme Produkte werden im Dashboard Verkäuferleistung angezeigt und können deaktiviert werden. Ein deaktiviertes Listing verkauft nichts, und je nachdem, wie viele Produkte betroffen sind, wirkt sich das auch auf deine Kontogesundheit aus.

Das zweite Risiko kommt von außen. Die Richtlinie wird in den EU-Ländern über das jeweilige Wettbewerbsrecht umgesetzt, in Deutschland über das UWG. Damit können Wettbewerber und Verbände irreführende Umweltaussagen abmahnen, unabhängig davon, ob Amazon das Listing schon markiert hat. Hier kann ich dir keine Rechtsberatung geben, bei konkreten Fragen gehört das zu einem Anwalt für Wettbewerbsrecht.

Betroffen sind übrigens nicht nur Titel und Bullet Points. Prüfe auch die Produktbeschreibung, den A+ Content, Bilder mit Text, den Brand Store und Videos. Ein „100 % nachhaltig“ auf dem dritten Produktbild ist genauso eine Umweltaussage wie im Titel.

Was musst du jetzt machen?

  1. Exportiere alle Listing-Inhalte, also Titel, Bullet Points, Beschreibung und Backend-Keywords, und durchsuche sie nach kritischen Begriffen: nachhaltig, umweltfreundlich, umweltschonend, grün, öko, klimaneutral, CO2-neutral, klimapositiv, natürlich abbaubar, plastikfrei.
  2. Schau dir parallel deine Bilder und den A+ Content an. Diese Inhalte findest du nicht über eine Textsuche, hier hilft nur durchklicken.
  3. Entscheide pro Fundstelle: streichen oder konkret machen. Aus „nachhaltige Verpackung“ wird zum Beispiel „Verpackung aus 80 % recyceltem Karton“, sofern du das belegen kannst.
  4. Lege die Belege ab, zum Beispiel Zertifikate, Prüfberichte oder Lieferantenangaben, damit du sie sofort hast, wenn Amazon die Einreichung freischaltet.
  5. Prüfe regelmäßig das Dashboard Verkäuferleistung, damit du eine Markierung siehst, bevor das Produkt deaktiviert wird.

Zu Änderungen an Detailseiten, die du nicht direkt bearbeiten kannst, verweist Amazon auf die Hilfeseite „Änderungen an Ihrer Produktdetailseite vorschlagen“.

Neu auf jeder Produktseite: Gewährleistungshinweis und GARAN-Label

Die EmpCo-Richtlinie regelt nicht nur, was du nicht mehr schreiben darfst. Sie sorgt auch dafür, dass Kunden ihre Rechte besser sehen. Amazon setzt das seit dem 27. September 2026 auf allen Produktdetailseiten in den EU-Stores um:

  • Ein Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung wird automatisch angezeigt. Er erinnert Kunden daran, dass sie fehlerhafte Produkte mindestens zwei Jahre lang reparieren, ersetzen oder zurückgeben lassen können. Dafür musst du nichts tun.
  • Optional kannst du ein Label zur Haltbarkeitsgarantie anzeigen, das sogenannte GARAN-Label. Das geht, wenn du als Hersteller des Produkts giltst und garantierst, dass es länger als zwei Jahre funktioniert.

Für Marken mit langlebigen Produkten ist das GARAN-Label interessant. Wo früher „nachhaltig“ stand, kann jetzt eine belegbare Haltbarkeitsgarantie stehen, die Amazon offiziell anzeigt. Wie du das Label hinzufügst, beschreibt Amazon in der Hilfe unter „EU-harmonisierter Hinweis und GARAN-Label“. Bevor du eine solche Garantie gibst, solltest du die Bedingungen rechtlich prüfen lassen, denn du musst sie im Ernstfall auch erfüllen.

Was passiert, wenn du nichts machst?

Kurzfristig vielleicht gar nichts. Bei unseren Kunden ist Stand Mitte Oktober noch kein einziges Listing wegen Umweltaussagen markiert oder deaktiviert worden, und Abmahnungen gab es auch noch keine. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen. Amazon hat klar angekündigt, nicht konforme Produkte anzuzeigen und zu deaktivieren, nur wann das flächendeckend passiert, weiß niemand. Wer erst reagiert, wenn das Listing offline ist, bessert unter Zeitdruck nach, während das Produkt nichts verkauft.

Was wir in der Praxis sehen

Wir sind bei unseren Kunden vor dem Stichtag proaktiv durch die Listings gegangen. Stand Mitte Oktober ist bei keinem Kunden ein Listing wegen Umweltaussagen markiert oder deaktiviert worden, Abmahnungen gab es auch keine. Trotzdem war deutlich mehr zu tun, als wir am Anfang dachten. Drei Beispiele aus unserer Arbeit, ohne Kundennamen:

Holzpflege-Marke: 17 kritische Stellen in vier Produkten

Für eine Marke mit Holzölen und Holzseifen haben wir vier Produkte Zeile für Zeile geprüft: Titel, Bullet Points, Bilder und A+ Content. Am Ende standen 17 Formulierungen auf der Liste. Einige typische:

  • „Natürlich“ auf einem Produktbild, ohne dass belegt war, dass alle Inhaltsstoffe natürlich sind. Unser Vorschlag: konkret „ohne Lösemittel“ oder „XX % der Inhaltsstoffe pflanzlichen Ursprungs (berechnet nach ISO 16128)“.
  • „Umweltfreundlich“ für eine Flasche aus recyceltem PET. Recyceltes PET ist immer noch ein fossiler Kunststoff, die Aussage war so nicht haltbar.
  • „Um unseren ökologischen Fußabdruck zu minimieren“ als Satz im Bullet Point. Das ist eine vage Aussage über das ganze Unternehmen, ohne messbares Ziel.
  • „Unbedenklich für Mensch, Tier und Pflanze“, obwohl das Sicherheitsdatenblatt Warnhinweise enthält. Das ist keine Umweltaussage im engeren Sinn, aber eine irreführende Absolutaussage und damit genauso riskant.

Grünes Blatt auf der Verpackung

Bei einem anderen Kunden zeigen die Produktbilder die Verpackung mit einem grünen Blatt als Symbol. Auf den Hinweis des Kunden hin, dass genau so ein Symbol als Umweltaussage gewertet und abgemahnt werden kann, tauschen wir die Bilder aus. Solche Stellen findet keine Textsuche.

Großer Vendor-Kunde: das ganze Sortiment auf einer Liste

Bei einem großen Vendor-Kunden haben wir über Wochen eine Liste mit allen betroffenen Artikeln aufgebaut. Die Änderungen stimmen wir dort mit der Rechtsabteilung des Kunden ab, bevor wir sie einspielen. Weil Vendor Central und mehrere Marktplätze betroffen sind, dauert das deutlich länger als bei einem einzelnen Seller-Konto.

Unser wichtigstes Learning aus allen drei Fällen: KI-Tools helfen, mögliche Problemstellen schnell zu finden. Sie markieren aber auch harmlose Formulierungen und übersehen Zusammenhänge. Die Entscheidung, was wirklich geändert werden muss, gehört bei Grauzonen zu jemandem mit rechtlicher Expertise.

Wie AdsMasters dabei hilft

Bei unseren Full-Service-Kunden prüfen wir die Listings auf solche Aussagen, schreiben die Texte um, passen Bilder und A+ Content an und behalten die Kontogesundheit im Blick. Wenn trotzdem etwas markiert oder deaktiviert wird, kümmern wir uns um die Freischaltung. Das ist bei uns Tagesgeschäft. Mehr dazu findest du auf der Seite zur Amazon Full-Service-Betreuung. Wie du A+ Content aufbaust, der ohne leere Schlagworte überzeugt, liest du in unserem Beitrag zu Premium A+ Content.

Unsere Learnings

  • Ein Durchgang reicht nicht. Auch nach unserer Prüfung vor dem Stichtag tauchen noch kritische Formulierungen auf.
  • Denk an alle Inhalte: Titel, Bullet Points, Beschreibung, A+ Content, Bilder, Brand Store und Videos.
  • Belege sammelt man am besten, bevor Amazon danach fragt.
  • Dass bisher nichts passiert ist, heißt nicht, dass nichts passieren wird.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen EmpCo und ECGT?

Es gibt keinen. Beide Abkürzungen bezeichnen die Richtlinie (EU) 2024/825. Amazon verwendet ECGT, in Deutschland ist EmpCo gebräuchlicher.

Was ist mit der Green-Claims-Richtlinie?

Die EU-Kommission hat im Juni 2025 angekündigt, den Vorschlag zurückzuziehen. Für Umweltaussagen auf Amazon ist die EmpCo-Richtlinie maßgeblich.

Darf ich „recycelbar“ noch verwenden?

Wenn du die Aussage belegen kannst und sie sich auf eine konkrete Eigenschaft bezieht, ja. Pauschale Begriffe ohne Beleg sind das Problem.

Gilt das auch für Backend-Keywords?

Backend-Keywords sieht der Kunde nicht. Ob Amazon sie bei dieser Prüfung einbezieht, ist nicht bekannt. Wir nehmen sie bei unseren Kunden trotzdem mit raus, der Aufwand ist klein.

Wo sehe ich, ob ein Produkt betroffen ist?

Im Dashboard Verkäuferleistung (Kontostatus) im Seller Central.

Gilt die Regel auch außerhalb der EU?

Die Richtlinie gilt für die EU-Stores. Für andere Marktplätze gelten deren eigene Regeln.

Weitere Amazon-News von AdsMasters

Quellen

  • Amazon Seller News: Umweltaussagen zur Einhaltung der EU-Richtlinie für den ökologischen Wandel belegen; Richtlinie (EU) 2024/825 (ECGT)
Tobias Dziuba

Mein Name ist Tobias und ich bin Gründer & Geschäftsführer der Amazon Agentur Adsmasters GmbH mit Sitz in Düsseldorf.

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