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🕑 6 Min. Lesezeit  ·  Von Tobias Dziuba  ·  Aktualisiert am 17. Oktober 2026
Kurz zusammengefasst

Seit dem 1. Oktober 2026 erhebt Österreich eine Paketsteuer von 2,00 € pro B2C-Bestellung, mit Umsatzsteuer sind es 2,40 €. Sie gilt für FBA und FBM und für Bestellungen aus den Amazon-Stores Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien. Amazon zieht die Steuer beim Kunden ein und führt sie ab, Seller müssen nichts tun. Die Steuer fällt pro Bestellung an, nicht pro Artikel, deshalb können größere Bundles für österreichische Kunden interessanter werden.

Tobias Dziuba, Gründer AdsMasters

✓ ExpertengeprüftTobias DziubaGründer & Geschäftsführer der AdsMasters GmbH. Betreut mit seinem Team Amazon-Accounts wie Red Bull, Clementoni und Rotkäppchen-Mumm mit über 150 Millionen Euro Jahresumsatz auf Amazon.Zum Profil →

Seit dem 1. Oktober 2026 zahlen Kunden in Österreich bei jeder Amazon-Bestellung eine neue Steuer. Das österreichische Paketsteuergesetz, kurz PakStG, sieht 2,00 € pro Bestellung vor, mit Umsatzsteuer sind es 2,40 €. Amazon hat die Änderung in den Seller-News angekündigt.

Als wir unsere Kunden darauf angesprochen haben, wusste keiner davon. Das ist kein Vorwurf, denn Amazon schreibt selbst, dass Verkäufer nichts tun müssen. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick, weil die Steuer den Endpreis für österreichische Kunden verändert. In diesem Beitrag erkläre ich dir, wie die Paketsteuer funktioniert, wen sie betrifft und ob du deshalb etwas an deiner Strategie ändern solltest.

Was hat sich geändert?

Seit dem 1. Oktober 2026 wird für jede B2C-Bestellung mit Lieferung nach Österreich eine Pauschalsteuer von 2,00 € fällig. Dazu kommen 20 % österreichische Umsatzsteuer, der Kunde zahlt also 2,40 € pro Bestellung.

Amazon Seller News zur Paketsteuer Österreich

Amazons Ankündigung in den Seller-News vom 2. Oktober 2026 (Screenshot: Seller Central)

Laut Amazon gilt das für:

  • Bestellungen mit Versand durch Amazon (FBA) und mit Versand durch den Verkäufer (FBM)
  • Bestellungen aus den Amazon-Stores in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien, sofern die Lieferung nach Österreich geht

Ausgenommen sind B2B-Bestellungen von Geschäftskunden mit gültiger österreichischer oder EU-Umsatzsteuer-ID, auch über Amazon Business.

Warum es die Paketsteuer gibt und wer sie zahlt

Die Paketsteuer ist Teil des österreichischen Budgetbegleitgesetzes und wurde laut KPMG am 29. Juli 2026 beschlossen. Mit dem Geld soll unter anderem die Senkung der Umsatzsteuer auf bestimmte Lebensmittel auf 4,9 % gegenfinanziert werden, die seit dem 1. Juli 2026 gilt.

Wichtig ist, wer die Steuer schuldet. Steuerpflichtig sind laut WKO und EY Versandhändler, die im Vorjahr mehr als 100 Millionen Euro Umsatz im österreichischen Versandhandel gemacht haben. Verkäufe über Marktplätze werden dabei der Plattform zugerechnet. Deshalb zahlt bei Amazon-Bestellungen Amazon die Steuer und nicht du als Seller. Amazon holt sich das Geld über den Aufschlag an der Kasse vom Kunden zurück.

Wie war es vorher?

Bisher haben österreichische Kunden auf amazon.de den gleichen Produktpreis gezahlt wie deutsche Kunden, nur eben mit österreichischer Umsatzsteuer. Eine zusätzliche Gebühr pro Bestellung gab es nicht.

Bis 30. September 2026Seit 1. Oktober 2026
Zusatzkosten pro B2C-Bestellung nach Österreichkeine2,40 € (2,00 € Steuer + 20 % USt.)
B2B mit gültiger USt-IDkeinekeine, befreit
Dein Produktpreisunverändertunverändert
Deine Verkaufsgebührenunverändertunverändert

Wie wird die Steuer erhoben?

Die Steuer wird einmal pro Bestellung beim Bezahlvorgang berechnet. Wie viele Artikel in der Bestellung sind und in wie vielen Paketen sie ankommen, spielt keine Rolle. Ob ein Kunde eine Packung Kaffee oder zehn Packungen bestellt, die Steuer bleibt bei 2,40 €.

Der Kunde sieht die Steuer auf der Produktdetailseite, sobald seine Lieferadresse auf Österreich steht. An der Kasse und in der Bestellbestätigung erscheint sie als eigener Posten, getrennt von Produktpreis und Versandkosten. Für jede Bestellung gibt es einen eigenen Steuerbeleg.

Bei Stornierung vor dem Versand oder wenn alle Artikel zurückgeschickt werden, bekommt der Kunde die 2,40 € zurück. Behält er mindestens einen Artikel, wird die Steuer nicht erstattet. Für Spar-Abos ändert sich für den Kunden laut Amazon derzeit nichts.

Was bedeutet das für Seller?

Organisatorisch erst einmal nichts. Amazon zieht die Steuer beim Kunden ein und führt sie an die österreichische Finanzbehörde ab. Dein Preis und deine Gebühren bleiben gleich.

Wirtschaftlich kann die Steuer aber spürbar sein, und zwar vor allem bei günstigen Produkten. Auf eine Bestellung über 80 € fallen 2,40 € kaum auf. Bei einem Produkt für 9,99 € macht die Steuer den Einkauf für den österreichischen Kunden um fast ein Viertel teurer. Gerade bei Verbrauchsgütern mit niedrigem Warenkorb kann das die Kaufentscheidung beeinflussen.

BestellwertPaketsteuerAufschlag für den Kunden
9,99 €2,40 €ca. 24 %
19,99 €2,40 €ca. 12 %
49,99 €2,40 €ca. 5 %
99,99 €2,40 €ca. 2 %

Rechenbeispiel: Einzelkauf oder Bundle

Weil die Steuer pro Bestellung anfällt, wirkt sie bei größeren Packungen deutlich schwächer:

AngebotPreisPaketsteuerSteuer pro StückAufschlag für den Kunden
Einzelpackung9,99 €2,40 €2,40 €ca. 24 %
3er-Pack27,99 €2,40 €0,80 €ca. 8,6 %

Was kannst du jetzt machen?

Pflicht ist nichts. Sinnvoll sind ein paar Überlegungen:

  1. Schau nach, wie viel Umsatz du überhaupt nach Österreich machst. Bei unseren Kunden liegt Österreich nach unserer Erfahrung im Schnitt bei etwa 10 % des Umsatzes, den sie in Deutschland machen.
  2. Prüfe, welche deiner Produkte einen niedrigen Bestellwert haben. Dort ist die Wirkung am größten.
  3. Überlege, ob größere Packungen oder Bundles für diese Produkte sinnvoll sind. Weil die Steuer pro Bestellung anfällt, verteilt sie sich bei einem größeren Warenkorb auf mehr Ware.
  4. Beobachte in den kommenden Monaten die Conversion Rate und den durchschnittlichen Bestellwert für österreichische Kunden.

Und was ist mit deinem eigenen Onlineshop?

Weil die Steuerpflicht an die Umsatzgrenze von 100 Millionen Euro geknüpft ist, fällt bei den meisten kleineren und mittleren Shops keine Paketsteuer an. Ein österreichischer Kunde zahlt in deinem eigenen Shop also unter Umständen 2,40 € weniger als bei derselben Bestellung auf Amazon. Ob das für dich gilt, solltest du mit deinem Steuerberater prüfen. Für die Frage, ob du österreichische Kunden gezielt in den eigenen Shop lenken willst, ist das aber ein Punkt, den du kennen solltest.

Wichtig für alle, die nach Österreich verkaufen: Unabhängig von der Paketsteuer verlangt Amazon seit Oktober bei vielen Sellern eine österreichische EPR-Nummer. Was dahintersteckt, erklären wir im Beitrag EPR-Nummer bei Amazon.

Was passiert, wenn du nichts machst?

Rechtlich nichts, die Steuer läuft komplett über Amazon. Du solltest aber wissen, dass Kunden die Steuer schon auf der Produktdetailseite sehen, sobald ihre Lieferadresse in Österreich liegt, und nicht erst an der Kasse. Der Aufschlag beeinflusst die Kaufentscheidung also von Anfang an. Bei sehr günstigen Produkten kann das dazu führen, dass sich österreichische Kunden öfter gegen den Kauf entscheiden. Wie stark dieser Effekt ist, lässt sich nach wenigen Wochen noch nicht seriös sagen.

Ein Detail betrifft Retouren: Die 2,40 € bekommt der Kunde nur zurück, wenn er die komplette Bestellung zurückschickt oder vor dem Versand storniert. Behält er auch nur einen Artikel, bleibt die Steuer bezahlt.

Was wir bei unseren Kunden sehen

Bisher sehen wir keine messbaren Auswirkungen. Für eine Aussage ist es nach zwei Wochen aber auch noch zu früh. Weil Österreich bei den meisten Sellern nur einen kleinen Teil des Umsatzes ausmacht, rate ich auch niemandem, wegen 2,40 € die komplette Strategie umzubauen. Die Idee mit größeren Bundles behalten wir für Produkte mit niedrigem Bestellwert im Blick und testen sie dort, wo Österreich einen relevanten Anteil hat.

Auffällig war etwas anderes: Bei keinem der Kunden, die wir angesprochen haben, war die Paketsteuer bekannt. Das zeigt, wie viele Änderungen bei Händlern einfach nicht ankommen, wenn sie in den Seller-News stehen und Amazon dazuschreibt, dass kein Handlungsbedarf besteht.

Wie AdsMasters dabei hilft

Wir behalten für unsere Kunden die Seller-News und die Kontogesundheit im Blick und sagen Bescheid, wenn eine Änderung sie betrifft. Bei Themen wie der Paketsteuer schauen wir uns die Länderzahlen an und schlagen konkrete Maßnahmen vor, zum Beispiel Bundles oder angepasste Packungsgrößen. Wenn du so etwas nicht selbst verfolgen willst, findest du auf unserer Seite zur Full-Service-Betreuung mehr dazu, wie wir arbeiten.

Unsere Learnings

  • „Kein Handlungsbedarf“ heißt nicht „keine Auswirkung“.
  • Bei niedrigen Bestellwerten ist eine Pauschale pro Bestellung relativ teuer, bei hohen kaum spürbar.
  • Bevor du reagierst, schau dir an, welchen Anteil das Land an deinem Umsatz hat.

Häufige Fragen

Muss ich die Paketsteuer selbst abführen?

Nein. Amazon zieht sie beim Kunden ein und zahlt sie an die österreichische Finanzbehörde.

Ändert sich mein Verkaufspreis?

Nein. Dein Preis und deine Verkaufsgebühren bleiben gleich, die Steuer kommt beim Kunden obendrauf.

Gilt die Steuer auch für FBM?

Ja, für FBA und FBM gleichermaßen.

Zahlen Geschäftskunden die Steuer?

Nicht, wenn sie eine gültige österreichische oder EU-Umsatzsteuer-ID hinterlegt haben.

Was passiert bei Retouren?

Werden alle Artikel zurückgeschickt oder wird vor dem Versand storniert, erhält der Kunde die 2,40 € zurück. Behält er mindestens einen Artikel, nicht.

Weitere Amazon-News von AdsMasters

Quellen

  • Amazon Seller News: Neue Paketsteuer für B2C-Lieferungen nach Österreich (02.10.2026); österreichisches Paketsteuergesetz (PakStG)
Tobias Dziuba

Mein Name ist Tobias und ich bin Gründer & Geschäftsführer der Amazon Agentur Adsmasters GmbH mit Sitz in Düsseldorf.

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