Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR. Amazon verlangt für jedes Land, in das du an Endkunden lieferst, eine EPR-Registrierungsnummer, etwa die LUCID-Nummer in Deutschland oder die VKS-Nummer in Österreich. Fehlt sie, deaktiviert Amazon nach einer Frist von rund 30 Tagen die Angebote für dieses Land, das Konto bleibt unberührt. Für Österreich bietet Amazon Registrierung und Bevollmächtigten für 2,50 € pro Kategorie an.

Seit Mitte Oktober landen bei unseren Kunden Nachrichten in Seller Central, die für etwas Unruhe sorgen: Amazon verlangt eine EPR-Registrierungsnummer für Österreich und setzt eine Frist. Hintergrund ist die neue EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, die seit dem 12. August 2026 gilt.
Die gute Nachricht vorweg: Es droht keine Kontosperrung. Es geht um die Frage, ob du weiter in ein bestimmtes Land verkaufen darfst. In diesem Beitrag erkläre ich dir, was eine EPR-Nummer ist, wo du sie bei Amazon einträgst, was die PPWR für Amazon-Seller ändert und wie wir das gerade bei unseren Kunden lösen.
Was ist eine EPR-Nummer?
EPR steht für „Extended Producer Responsibility“, auf Deutsch erweiterte Herstellerverantwortung. Wer Verpackungen, Batterien oder Elektrogeräte in einem Land in Verkehr bringt, muss sich dort registrieren und sich an den Entsorgungskosten beteiligen. Die Nummer, die du bei dieser Registrierung bekommst, nennt Amazon EPR-Registrierungsnummer. Jedes Land hat dafür ein eigenes Register und eine eigene Bezeichnung.
| Land | Nummer für Verpackungen | Hinweis |
|---|---|---|
| Deutschland | LUCID-Registrierungsnummer | Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister |
| Österreich | VKS-Nummer (Verpackungskoordinierungsstelle) | für Batterien und Elektrogeräte zusätzlich eine GLN; Registrierung auch über Amazon möglich |
| Frankreich | UIN (Identifiant Unique) | gilt je Produktkategorie |
| weitere Länder | je nach nationalem Register | welche Nummern Amazon von dir erwartet, siehst du in Seller Central |
Wo trägst du die EPR-Nummer bei Amazon ein?
Die Nummern hinterlegst du in Seller Central im Bereich Kontostatus unter der regulatorischen Compliance. Dort zeigt dir Amazon auch, für welche Länder und Kategorien eine Nummer fehlt. Reiche die Nummer erst ein, wenn sie im jeweiligen öffentlichen Register sichtbar ist. Sonst kann Amazon sie nicht prüfen und lehnt sie ab. Nach der Registrierung kann es einige Tage dauern, bis die Nummer dort auftaucht.
Wichtig ist, dass es nicht nur eine Nummer pro Land gibt. Österreich zum Beispiel unterscheidet zwischen Verpackungen, Batterien und Elektrogeräten. Für jede dieser Kategorien, in der du Produkte verkaufst, braucht Amazon eine eigene Nummer. Wer Batterien oder Geräte mit Akku anbietet, hat also schnell mehrere Registrierungen pro Land.
Bei unseren Kunden kam die Aufforderung als Benachrichtigung in Seller Central, mit Frist und dem Hinweis, welche Nummer fehlt. Die Meldung selbst ist zunächst nur eine Lesebestätigung. Wichtig ist, was bis zum Fristende passiert.
Was hat sich geändert?
Die PPWR ist die Verordnung (EU) 2025/40. Sie wurde im Januar 2025 veröffentlicht und gilt seit dem 12. August 2026. Sie ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie. Der große Unterschied: Eine Verordnung gilt direkt in allen 27 EU-Ländern, ohne dass jedes Land sie erst in eigenes Recht übersetzen muss.
In Deutschland ist am selben Tag das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft getreten. Es löst das bisherige Verpackungsgesetz ab, das Verpackungsregister LUCID bleibt aber bestehen. Wer in Deutschland schon registriert ist, muss dort also nicht von vorne anfangen.
Für Amazon-Seller ist vor allem ein Punkt neu: Wer Verpackungen in einem EU-Land erstmals an Endkunden bereitstellt, in dem er nicht seinen Sitz hat, muss dort einen Bevollmächtigten benennen. Das regelt Artikel 45 Absatz 3 der PPWR. Der Bevollmächtigte übernimmt im Zielland die Registrierung, die Mengenmeldungen und die Zahlung der Beiträge.
Wie war es vorher?
Registrierungspflichten für Verpackungen gab es in den meisten EU-Ländern schon vorher, nur eben nach nationalen Regeln, die sich von Land zu Land unterschieden haben. Österreich verlangt einen Bevollmächtigten zum Beispiel schon seit 2023. Viele Seller haben das Thema trotzdem ignoriert, weil sie dachten: Ich verkaufe ja nur über amazon.de, also betrifft mich nur Deutschland.
Das stimmte nie ganz und stimmt heute erst recht nicht. Entscheidend ist, wo dein Endkunde sitzt. Wenn ein Österreicher über amazon.de bei dir bestellt und du direkt an ihn lieferst, bringst du die Verpackung in Österreich in Verkehr.
| Vorher | Seit 12. August 2026 | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | EU-Richtlinie, 27 nationale Umsetzungen | EU-Verordnung, gilt direkt in allen Ländern |
| Deutschland | Verpackungsgesetz, Register LUCID | VerpackDG, Register LUCID bleibt |
| Bevollmächtigter im Ausland | nur in einzelnen Ländern Pflicht | in jedem Lieferland außer dem eigenen Sitzland |
| Kontrolle über Amazon | uneinheitlich | Nummern werden in Seller Central abgefragt, Deaktivierung pro Land möglich |
Was bedeutet das für Seller?
Du musst zuerst wissen, in welche Länder du tatsächlich lieferst. Bei Pan-EU-FBA oder bei Versand aus Deutschland in Nachbarländer sind das oft mehr, als man denkt. Für jedes dieser Länder brauchst du eine Registrierung, also eine EPR-Nummer, und je nach Land einen Bevollmächtigten.
Amazon fasst die nationalen Nummern unter dem Begriff EPR-Registrierungsnummer zusammen und fragt sie in Seller Central ab. Bei unseren Kunden kommt dazu eine Nachricht mit einer Frist: Die Nummer muss innerhalb von rund 30 Tagen hinterlegt sein, sonst werden die Angebote für das betroffene Land deaktiviert. Das ist ein überschaubares Zeitfenster, aber genug, um sauber zu reagieren.
Ein Sonderfall ist, wer seine Verpackung selbst herstellt oder unter eigener Marke herstellen lässt. Diese Unternehmen gelten zusätzlich als Erzeuger und müssen eine EU-Konformitätserklärung und technische Unterlagen zur Verpackung vorhalten. Ob das auf dich zutrifft, solltest du mit deinem Entsorgungs- oder Lizenzierungsdienstleister klären.
Was musst du jetzt machen?
- Finde heraus, in welche Länder du an Endkunden lieferst. Eine gute Grundlage ist der Umsatzsteuer-Transaktionsbericht in Seller Central, dort steht das Zielland jeder Lieferung.
- Prüfe in Seller Central unter Kontostatus den Bereich zur regulatorischen Compliance. Dort siehst du, welche Nummern Amazon von dir erwartet.
- Entscheide für jedes Land, wie du die Pflicht erfüllst: selbst registrieren mit eigenem Bevollmächtigten, Amazons Angebot „EPR Bezahlung in Ihrem Namen“ nutzen, wo es verfügbar ist, oder den Versand in dieses Land abschalten.
- Hinterlege die Nummer in Seller Central, sobald sie im jeweiligen Register sichtbar ist. Eine zu früh eingereichte Nummer kann Amazon nicht validieren.
- Kümmere dich danach um die laufenden Mengenmeldungen im jeweiligen Land. Die Registrierung allein reicht nicht.
Sonderfall Österreich: Amazon übernimmt die Registrierung
Für Österreich hat Amazon ein eigenes Angebot gestartet. Österreich verlangt für Verpackungen eine Nummer der Verpackungskoordinierungsstelle (VKS) und für Batterien und Elektrogeräte eine GLN. Amazon übernimmt auf Wunsch die Registrierung beim zuständigen Ministerium, bestellt die European Recycling Platform Austria als Bevollmächtigten und erledigt Meldungen und Beitragszahlungen.

Amazons Angebot für Österreich: Registrierung und Bevollmächtigter für 2,50 € pro Kategorie (Screenshot: Seller Central, Oktober 2026)
| Leistung | Gebühr laut Amazon (2026) |
|---|---|
| Registrierung + Bevollmächtigter Verpackungen | 2,50 € |
| Registrierung + Bevollmächtigter Batterien | 2,50 € |
| Registrierung + Bevollmächtigter Elektrogeräte (WEEE) | 2,50 € |
| Umweltbeiträge | abhängig vom Verkaufsvolumen |
| Servicegebühr pro Kategorie | 2026 kostenlos, ab 2027 voraussichtlich ca. 25 € pro Jahr |
Wer nur Verpackungen hat, zahlt also 2,50 € plus die Beiträge nach Menge. Bedenke dabei: Du gibst die Abwicklung an Amazon ab. Wenn du auch über deinen eigenen Shop oder andere Marktplätze nach Österreich lieferst, kläre vorher, ob die Registrierung diese Verkäufe mit abdeckt.
Was passiert, wenn du nichts machst?
Läuft die Frist ab, ohne dass eine gültige Nummer hinterlegt ist, deaktiviert Amazon deine Angebote für das betroffene Land. Dein Konto bleibt davon unberührt, du verkaufst nur in dieses Land nicht mehr. Bei einem Land wie Österreich, das bei vielen deutschen Sellern einen spürbaren Teil des Umsatzes ausmacht, ist das trotzdem ein echter Verlust.
Amazon handelt hier nicht freiwillig. In Deutschland müssen Online-Marktplätze schon seit Juli 2022 prüfen, ob Verkäufer im Verpackungsregister LUCID registriert sind, und die PPWR verpflichtet Marktplätze EU-weit, die Registrierungsnummern einzuholen. Mit Kulanz zu rechnen, lohnt sich deshalb nicht.
Unabhängig von Amazon kann die zuständige Behörde im Zielland Bußgelder verhängen, wenn du dort ohne Registrierung Verpackungen in Verkehr bringst. Und wer erst nach der Deaktivierung registriert, verliert Zeit: Die Nummer muss erst im Register sichtbar sein und dann von Amazon geprüft werden, bevor die Angebote wieder laufen.
Was wir gerade bei unseren Kunden erleben
Mitte Oktober hat einer unserer Kunden die Nachricht „EPR-Registrierung AT“ bekommen und uns sofort gefragt, ob jetzt eine Kontosperrung droht und ob er Österreich vorsorglich als Lieferland abschalten soll. Unsere Antwort: Keine Sperrgefahr für das Konto, nur für die Verkäufe nach Österreich. Die Meldung in Seller Central ist zunächst nur eine Lesebestätigung, die man bestätigen kann. Bis zum Fristende gibt es drei Wege: Amazon mit der Registrierung beauftragen, die Nummer selbst beantragen oder den Versand nach Österreich abschalten. Der Kunde hat die Registrierung selbst beauftragt.
Deaktivierungen wegen fehlender EPR-Nummern hatten wir bisher nicht. Die 30 Tage reichen in der Regel, wenn man nicht erst in der letzten Woche anfängt. Die Meldungen, die wir gerade sehen, betreffen vor allem Österreich.
Wie AdsMasters dabei hilft
Bei unseren Kunden prüfen wir regelmäßig den Kontostatus und den Compliance-Bereich, sagen Bescheid, sobald Amazon eine neue Nummer verlangt, hinterlegen die Nummern und kümmern uns um die Freischaltung, falls doch einmal etwas deaktiviert wird. Die eigentliche Registrierung im Ausland machen der Kunde oder sein Lizenzierungsdienstleister, rechtliche Beratung übernehmen wir nicht. Wer nach Österreich verkauft, sollte sich außerdem die neue Paketsteuer für Österreich ansehen. Mehr zu unserer Betreuung findest du unter Amazon Full-Service-Agentur.
Unsere Learnings
- Die Amazon-Nachricht klingt dramatischer, als sie ist. Panik ist nicht nötig, liegen lassen solltest du sie aber auch nicht.
- Für Österreich ist Amazons eigenes Angebot eine einfache Option. Ob es zu dir passt, hängt davon ab, ob du auch über andere Kanäle nach Österreich lieferst.
- Keine Kontosperrung, aber eine harte Frist: Wer die Nummer nicht rechtzeitig hinterlegt, verkauft nicht mehr in das betroffene Land.
Häufige Fragen
Wo finde ich meine EPR-Nummer?
Du bekommst sie bei der Registrierung im nationalen Register, in Deutschland im Verpackungsregister LUCID. Dort ist sie nach der Freischaltung auch öffentlich einsehbar.
Ich verkaufe nur über amazon.de. Betrifft mich die PPWR im Ausland?
Ja, wenn du an Endkunden im Ausland lieferst. Entscheidend ist das Land des Kunden, nicht der Marktplatz.
Wird die Pflicht zum Bevollmächtigten noch verschoben?
Die EU-Kommission hat im Dezember 2025 vorgeschlagen, die Pflicht für Hersteller mit Sitz in der EU auszusetzen. Beschlossen ist das bisher nicht, die Pflicht gilt seit dem 12. August 2026. Länder wie Österreich verlangen einen Bevollmächtigten außerdem schon nach eigenem Recht.
Droht mir eine Kontosperrung?
Nach unserer Erfahrung nicht. Amazon deaktiviert die Angebote für das Land, für das die Nummer fehlt.
Muss ich meine Verpackung neu kennzeichnen?
Die einheitliche EU-Kennzeichnung kommt frühestens im August 2028. Aktuell geht es um Registrierung und Meldungen.
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Quellen
- Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR); Amazon Seller Central: EPR-Registrierung und EPR Bezahlung in Ihrem Namen für Verkäufer mit Versand nach Österreich; VerpackDG (BGBl. 17.07.2026); Kommissionsvorschlag COM(2025) 982



